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   BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 97.96   

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BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 97.96 (https://dejure.org/1997,14735)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1997 - 1 WB 97.96 (https://dejure.org/1997,14735)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1997 - 1 WB 97.96 (https://dejure.org/1997,14735)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ermessensspielraum bei der Bewerberauswahl bzgl. eines zu besetzenden Dienstpostens - Fortsetzungsfeststellungsinteresse aus Präjudizität zur Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses - Bloße Bezugnahme auf früheres, im Vorverfahren berücksichtigtes Vorbringen als ...

 
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  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 100.92

    Beschwerde gegen eine militärische Verwendungsplanung - Anspruch des Soldaten auf

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 97.96
    Welche Bedeutung den Gesichtspunkten der Kontinuität und Effektivität bei der Dienstpostenbesetzung im Einzelfall zukommt, ist Sache des zuständigen Vorgesetzten (vgl. Beschlüsse vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 100.92 - und vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 61.94 -).
  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 97.96
    Die beantragte gerichtliche Entscheidung ist deshalb geeignet, die Position des Antragstellers insoweit zu verbessern (vgl. Beschluß vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 97.96
    Diese Ermessensentscheidung kann gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob der Vorgesetzte mit der Ablehnung seines Verwendungsbegehrens den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessen überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. u.a. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N., vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [245 f.]> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 48.95 - <NZWehrr 1996, 75>).
  • BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82

    Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 97.96
    Diese Ermessensentscheidung kann gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob der Vorgesetzte mit der Ablehnung seines Verwendungsbegehrens den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessen überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. u.a. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N., vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [245 f.]> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 48.95 - <NZWehrr 1996, 75>).
  • BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 97.96
    Allerdings hat der Senat wiederholt entschieden, daß eine bloße Bezugnahme auf früheres, im Vorverfahren berücksichtigtes Vorbringen als Antragsbegründung den Anforderungen des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO nicht genügt (Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - <BVerwGE 43, 308 [310 f.]> und vom 25. November 1981 - BVerwG 1 WB 17.81 - <BVerwGE 73, 317 [320]>).
  • BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 51.93

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - Personalführende Stelle -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 97.96
    Das hierfür erforderliche berechtigte Interesse an der begehrten Feststellung der Rechtswidrigkeit des Bescheids der SDL vom 1. Februar 1996, mit dem der Förderungsantrag des Antragstellers abgelehnt worden ist, und des ihn bestätigenden Beschwerdebescheids des BMVg vom 12. Juli 1996 ist hinreichend dargetan (vgl. hierzu Beschluß vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 - ZBR 1994, 278>).
  • BVerwG, 22.03.1994 - 1 WB 17.94

    Anspruch eines Soldaten auf Mitteilung einer Planungsabsicht - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 97.96
    Der BMVg verstößt mit der Überlegung, daß eine höherwertige Verwendung eines Soldaten dann nicht mehr sinnvoll ist, wenn dieser den neuen Dienstposten nicht noch angemessene Zeit ausfüllen kann, nicht gegen seine Fürsorgepflicht (vgl. Beschluß vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 1 WB 17.81

    Anforderungen an die Bewerbung eines Zeitsoldaten der Bundeswehr auf einen

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 97.96
    Allerdings hat der Senat wiederholt entschieden, daß eine bloße Bezugnahme auf früheres, im Vorverfahren berücksichtigtes Vorbringen als Antragsbegründung den Anforderungen des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO nicht genügt (Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - <BVerwGE 43, 308 [310 f.]> und vom 25. November 1981 - BVerwG 1 WB 17.81 - <BVerwGE 73, 317 [320]>).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 48.95

    Recht der Soldaten: Weiterbildung von Zahärzten in einer kassenzahnärztlichen

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 97.96
    Diese Ermessensentscheidung kann gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob der Vorgesetzte mit der Ablehnung seines Verwendungsbegehrens den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessen überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. u.a. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N., vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [245 f.]> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 48.95 - <NZWehrr 1996, 75>).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 15.95

    Nichtberücksichtigung eines Soldaten bei der Nachbesetzung eines Dienstpostens -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 97.96
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluß vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 15.95, 101.95 - m.w.N.) ist die Berücksichtigung einer ausreichenden Restdienstzeit im Rahmen einer Verwendungsentscheidung rechtlich zulässig.
  • BVerwG, 11.12.1984 - 1 WB 156.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.08.1989 - 1 WB 187.88

    Dienstrechtliche Maßnahmen im Fall des Absturzes einer TORNADO-Maschine infolge

  • BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 86.93

    Verhängung einer Disziplinarstrafe in Form einer Geldbuße gegen einen Soldaten

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